Wir versuchen diese Seite möglichst aktuell zu halten. Denoch ist bei konkreten Interesse Frau Eggers,
(Telefon +49 5121 708 222) zu kontaktieren, ob der Raum nicht schon anderen Interessenten angeboten wurde.
Einen Besichtigungs- und Gesprächstermin mit Frau Eggers ersetzt dieses Angebot nicht.
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Grundsätzlich wird mit den Unternehmen eine befriestete Mietzeit von 5 Jahren mietvertraglich geregelt. Das Unternehmen hat in den Verträgen ein Recht auf eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten noch vor Ablauf dieser 5 Jahre. Das TZH hat in dieser Zeit hingegen nur ein außergewöhnliches Kündigungsrecht.
In unseren Verträgen wird eine Staffelmiete vereinbart, die mit dem entsprechenden Status des Unternehmens wächst. So wird in der Gründungsphase im 1. und 2. Jahr eine Kaltmiete von 3,00 €/m², im 3. und 4. Jahr 4,00 €/m² und im 5. Jahr eine Kaltmiete von 5,00 €/m² berechnet.
Für die Betriebskosten wird eine Pauschale in Höhe von 1,00 €/m² berechnet, hier sind auch die TZH Infrastrukturleistungen (Konferenzräume, Küchen, technische Hilfsmittel usw.) enthalten. Die Heizkosten werden über einen Abschlag in Höhe von 0,36 €/m² berechnet und pro Jahr abgerechnet.
Eine Mietkaution wird in der Regel nicht erhoben.